Führerschein Klassen
Unsere Fahrschule hat sich auf die Ausbildung folgender Führerscheinklassen spezialisiert:
Klasse B, B96, BE, B196, AM, A1, A2, A, L, MOFA
Führerschein Klassen im Detail
Für weitere Informationen einfach auf die Symbole klicken.
Klasse: B
(auch mit Anhänger bis 750kg,
max. Zuggesamtgewicht 3,5t)
Mindestalter: 18 Jahre
(17 mit Begleitperson)
Eingeschlossen: AM, L
Klasse: B96
mit Anhänger und
Zuggesamtgewicht bis 4,25t
Mindestalter: 18 Jahre
(17 mit Begleitperson)
Klasse: BE
mit Anhänger bis 3,5t
Mindestalter: 18 Jahre
(17 mit Begleitperson)
Klasse: AM
Zweirädrige Kraftfahrzeuge
bis 50cm³ und 45 km/h
Drei- & Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mindestalter: 15 Jahre
Klasse: A1
bis 125cm³ und 11 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
über 50cm³ bis 15kW
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossen: AM
Klasse: A2
bis 35 kW
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossen: A1, AM
Klasse: A
über 45 km/h & 50 cm³
Dreirädrige KFZ über
15KW und 50cm³
Mindestalter: 21 mit Auflagen
Direkteinstieg mit 20 wenn
2 Jahre im Besitz von A2

MOFA
bis 25km/h
Prüfbescheinigung
Mindestalter: 15 Jahre
Klasse: L
selbstfahrende Arbeitsmaschinen
bis 25 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Erweiterung: B196
Krafträder
bis 125cm³ und 11 kW
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz Klasse B: mindestens 5 Jahre
kein einfacher Aufstieg auf A2 möglich
Anmeldung zum Führerschein
Komm bitte zu deiner ersten Theorie Stunde Montags oder Mittwochs bereits um 18 Uhr vorbei.
Alles was du zum Ablauf deiner Führerschein Ausbildung und der Anmeldung wissen musst findest du auf unserer Infoseite.
Solltest du Fragen haben darfst du uns natürlich gerne kontaktieren.
Online Führerschein Anmeldung
Preise Führerschein & Fahrstunden:
| Klassen: | B (sowie Automatik) | A1 | A2/A | AM (50cm³) | L | BE | B96 | B196 |
| Grundbetrag | 499,00 € | 199,00 € | 499,00 € | 149,00 € | 199,00 € | 49,00 € | 399,00 € (Einzelschulung) | 799,00 € |
| Grundbetrag Aufstocker | Bei Vorbestiz AM/A1/L | 49,00 € (Vorbestiz AM) | 149,00 € (Vorbestiz A1) | / | / | / | 299,00 € (Gruppenschulung 2-4 Personen) | ~Komplettpreis~ |
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| Fahrstunde (Übungsstunde) je 45min | 62,99 € | 65,99 € | 76,99 € | 59,99 € | / | 62,99 € | / | 65,99 € |
| Unterweisung am Fahrzeug je 45min | 62,99 € | / | / | / | / | 62,99 € | / | / |
| Sonderfahrt je 45min | / | / | / | / | / | / | / | / |
| Überlandfahrt | 75,99 € | 78,99 € | 92,99 € | / | / | 75,99 € | / | 78,99 € |
| Autobahnfahrt | 75,99 € | 78,99 € | 92,99 € | / | / | 75,99 € | / | 78,99 € |
| Nachtfahrt | 75,99 € | 78,99 € | 92,99 € | / | / | 75,99 € | / | 78,99 € |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung* | 49,99 € | 49,99 € | 49,99 € | 49,99 € | 49,99 € | / | / | / |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung* | 169,99 € | 169,99 € | 199,99 € | 169,99 € | / | 169,99 € | / | / |
| Zusatzinformationen: | Preise für Schaltung und Automatik | / | / | / | / | / | / | / |
| MOFA – Komplettpreis 299€ beinhaltet: Theorie Unterricht, Lehrmittel, 1x90min Fahrstunde, Vorstellung zur theoretischen Prüfung (1x), TÜV-Gebühren (1x) | ||||||||
| B196 – Komplettpreis beinhaltet: Theorie Unterricht, 10x45min Fahrstunden (werden mehr Fahrstunden benötigt, müssen diese extra bezahlt werden) | ||||||||
| Grundbetrag Aufstocker: Dieser wird berechnet, wenn man bereits eine Zweiradklasse absolviert hat. | ||||||||
| *) Die amtlichen Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesen zusätzlich erhoben und können in der Fahrschule eingesehen werden. | ||||||||
Dein Weg zum Führerschein
Um schnell und unproblematisch zum Führerschein zu gelangen, findest du alle Voraussetzungen auf unserer Infoseite.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 25 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
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