Führerscheinklasse B – Erweiterung Schlüsselzahl B196
Mindestalter: 25 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse B: mindestens seit 5 Jahren
Wichtiger Hinweis:
Es handelt sich bei B196 um keine eigene Klasse sondern lediglich um eine Erweiterung der Klasse B, die es euch erlaubt Fahrzeuge der Klasse A1 (bis 125cm³, 15 PS) zu fahren. Ein Aufstieg zur Klasse A2 (Motorräder bis 48 PS) nach 2 Jahren ist nicht möglich. Außerdem dürft ihr mit der Fahrerlaubnis B196 nur in Deutschland unterwegs sein.
Prüfung:
Es ist keine gesonderte Prüfung (mit TÜV-Prüfer) erforderlich. Euer Fahrlehrer beurteilt euch, und schreibt eine Bescheinigung, wenn ihr das Motorrad sicher beherrscht. Mit dieser könnt ihr anschließend bei der Führerscheinstelle euch die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen und dann steht dem Fahrspaß nichts mehr im Weg.