Seit dem 31.12.2019 ist eine Neuregelung in Kraft, die es erlaubt, mittels der Erweiterung B196 für den PKW-Führerschein Klasse B künftig auch 125cm³ Motorräder zu fahren. Die Neuregelung richtet sich an alle Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Hier nochmal alle Infos zusammengefasst:

Führerscheinklasse B –  Erweiterung Schlüsselzahl B196

Mindestalter: 25 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse B: mindestens seit 5 Jahren

Wichtiger Hinweis:
Es handelt sich bei B196 um keine eigene Klasse sondern lediglich um eine Erweiterung der Klasse B, die es euch erlaubt Fahrzeuge der Klasse A1 (bis 125cm³, 15 PS) zu fahren. Ein Aufstieg zur Klasse A2 (Motorräder bis 48 PS) nach 2 Jahren ist nicht möglich. Außerdem dürft ihr mit der Fahrerlaubnis B196 nur in Deutschland unterwegs sein.

Prüfung:
Es ist keine gesonderte Prüfung (mit TÜV-Prüfer) erforderlich. Euer Fahrlehrer beurteilt euch, und schreibt eine Bescheinigung, wenn ihr das Motorrad sicher beherrscht. Mit dieser könnt ihr anschließend bei der Führerscheinstelle euch die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen und dann steht dem Fahrspaß nichts mehr im Weg.